Adoptiere einen Kaffeebaum

Anteile erwerben

Fragen & Antworten

Gemeinsam mit Euch wollen wir den Anfang machen. Die Idee
ist einfach: durch den gemeinsamen Erwerb der Kaffeeernte die
Kontrolle über die Einnahme- und Ausgabenseite erlangen und
dann mit dem Endprodukt feinster kenianischer Röstkaffee Handel
betreiben. Dabei das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns, der ehrbahren
Kauffrau beachten und die Partnerschaft mit den Erzeugern über das
Profitstreben stellen. 31 Anteile sollen in der ersten Phase für
31 spannende Menschen und Mitmacher ausgegeben werden.

WIR MACHEN DAS JETZT. ANDERS

Informationen rund den Erwerb von Anteilen bei Adoptiere einen Kaffeebaum 

Für „Adoptiere einen Kaffeebaum“-Anteilseigner

Monatliche Informationen zu den News innerhalb der Gruppe. Vierteljährliche Sitzungen mit Beschlussfassungen für das Quartal. Über den Sitzungsort wird gemeinsam beschlossen. Er sollte alternierend in der Nähe von Mitgliedern stattfinden.

Eröffnung eines Kontos zu diesem Zweck. Absicherung: Wünschenswert wäre eine Lösung zu finden, die von allen Anteilseignern gemeinschaftlich getragen wird.

Wenn die 31 Anteile ausgegeben sind, können sich Interessenten gerne auf eine Warteliste setzen lassen. Es kann Nachrücker geben. Je nach Bedarf können in Zukunft projektabhängig neue Anteilseigner aufgenommen werden.

Nach Bekanntgabe des Rückerstattungswunsches besteht die Möglichkeit nach einer Wartefrist von 12 Monaten zum ersten des Folgemonats seinen Anteil zurück zu erhalten. Das Weitere regeln die gemeinsamen Beschlüsse der Anteilseigner.

Anträge können jederzeit eingebracht werden. Falls eine Abstimmung dazu erwünscht wird, müssen sie jedoch mindestens zehn Wochen vor der nächsten Quartalssitzung vorliegen. Die Information hierzu wird den übrigen Anteilseignern dann rechtzeitig in der folgenden monatlichen Information zur Kenntnis gebracht.

Die Organisationsform ist bewusst lose, da das rein private Engagement ein wesentliches Element von „Adoptiere einen Kaffeebaum“ darstellt. Wir sind überparteilich und neutral und haben kein Interesse an Abhängigkeiten, etwa durch politische Einflussnahme, Zuwendungen oder Beitritt zu Verbänden.

Die Anteilseigner bestimmen die zukünftige Organisationsform, wenn der Geschäftsverlauf, der Geschäftserfolg und weitere Faktoren eine Veränderung der eigenen, losen Organisation angeraten erscheinen lassen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Gründung einer Genossenschaft vorteilhaft sein könnte. Ein entsprechender Antrag kann eingebracht werden und muss mindestens zehn Wochen vor der nächsten Quartalssitzung vorliegen. Die Information hierzu wird den übrigen Anteilseignern dann rechtzeitig in der folgenden monatlichen Information zur Kenntnis gebracht.

Du hast noch weitere Fragen?

Bitte kontaktiere uns für weitere Informationen. Stichwort: Anteile

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